eAccessibility & eInclusion
Video source: www.w3.org/WAI/videos/standards-and-benefits/
eAccessibility
Elektronische Barrierefreiheit oder E-Accessibility bezieht sich auf die einfache Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), wie dem Internet, mobilen Apps, und elektronischen Dokumenten durch Menschen mit Behinderungen. Websites müssen so entwickelt werden, dass behinderte Nutzer auf die Informationen zugreifen können. Zum Beispiel:
- Für Blinde müssen Websites von Programmen interpretiert werden können, die Texte vorlesen und visuelle Bilder beschreiben;
- Für Menschen mit motorischen Behinderungen müssen alle Inhalte und Funktionalitäten mittels Tastatur oder anderen Eingabegeräten erreichbar und bedienbar sein;
- Für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft benötigen Webseiten Schriftarten mit einstellbarer Größe und stark kontrastierenden Farben; und
- Für Menschen, die taub oder schwerhörig sind, sollten Audioinhalte von Textversionen des Dialogs begleitet werden. Videos in Gebärdensprache können auch dazu beitragen, Audioinhalte besser zugänglich zu machen.
"The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect."
Tim Berners-Lee, W3C Director and inventor of the World Wide Web
Die Grundidee von eAccessibility basiert auf der des Universal Design. Ziel ist es, in unserem Fall, Benutzeroberflächen so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen ohne besondere Massnahmen genutzt werden können, auch von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Wo dies nicht möglich ist, verlangt Universal Design Anpassungsfähigkeit an gängige Assistive Technologien, wie z.B. Screenreader, Bildschirmvorleseprogramme für Blinde.
Ein wichtiger Aspekt von Universal Design ist die Forderung nach einer hochgradig anpassungsfähigen Lösung für alle. Im Gegensatz zu verschiedenen Sonderlösungen für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen.
Universelles Design berücksichtigt alle Arten von besonderen Bedürfnissen. Seien dies anhaltende Behinderungen oder vorübergehende Einschränkungen wichtiger Fähigkeiten für die Interaktion mit modernen Informations- und Kommunikationtechnologien (IKT). Seien diese angeboren, verursacht durch Krankheit oder Alter, Unfall oder Umweltfaktoren, wie zum Beispiel starke Sonneneinstrahlung auf Displays. Behinderungen und Einschränkungen betreffen typischerweise sensorische (visuelle, akustische), motorische und/oder kognitive Aspekte.
Ergänzend zu Nutzertests durch Betroffene basiert die Überprüfung digitaler Angebote auf Barrierefreiheit weitgehend auf Richtlinien und Standards. Nahezu alle nationalen Gesetzgebungen beziehen sich auf vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlichte internationale Normen und Richtlinien.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die WCAG bilden den Kern einer Reihe von Richtlinien, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht wurden. Es handelt sich um Empfehlungen, wie Webinhalte besser zugänglich gemacht werden können, vor allem für Menschen mit Behinderungen - aber auch für verschiedene Aus- und Eingabegeräte, wie PCs, Tablets, Mobiltelefone oder Screenreader. Die WCAG-Richtlinien sind technologie-unabhängig formuliert und können auf verschiedene Technologien angewendet werden: Web, mobile Apps, elektronische Dokumente und Software-Benutzeroberflächen im Allgemeinen.
Webseiten, die diesen Richtlinien entsprechen, sind auch für Menschen mit sensorischen und motorischen (und in gewissem Rahmen mentalen) Einschränkungen zugänglich, d.h., sie können die angebotenen Informationen erfassen und notwendige Eingaben tätigen.
Die Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG)
Die ATAG sind Richtlinien für Entwickler von Autorenwerkzeugen für Webinhalte: einfache HTML-Editoren, Content-Management-Systeme, Werkzeuge, die Multimedia produzieren, Lernmanagementsysteme, Social Media, etc.
Ziel der ATAG ist es, dass Entwickler Werkzeuge erstellen, die:
- für Autoren unabhängig von einer Behinderung zugänglich sind,
- standardmässig zugängliche Inhalte produzieren,
- Autoren darin ermutigen und unterstützen, barrierefreie Inhalte zu erstellen
WAI-ARIA
Die technische Spezifikation "Accessible Rich Internet Applications" der Web Accessibility Initiative des W3C, WAI-ARIA, legt fest, wie die Zugänglichkeit von Webseiten, insbesondere von dynamischen Inhalten (Widgets), die mit Ajax, JavaScript und verwandten Technologien entwickelt wurden, verbessert werden kann. WAI-ARIA beschreibt dabei, wie notwendige semantische Informationen und andere Metadaten zu HTML-Inhalten hinzufügt werden können, damit die Bedienelemente auch von nicht visuell und ohne Maus arbeitenden Menschen benutzt werden können.
Obschon die WCAG sehr umfassend und detailliert verfasst sind, reicht die Überprüfung der einzelnen Erfolgskriterien alleine nicht, um Barrierefreiheit digitaler Inhalte mit Sicherheit bestätigen zu können. Deshalb setzen wir immer auch auf Praxis-Tests mit Screenreader-Nutzern. Dies ist unabdingbar, weil verschiedene Spezifikationen (insbesondere WAI-ARIA) von Screenreadern, Webbrowsern und Betriebssystemen oft nicht gleichermassen unterstützt werden.
Warum Screenreader für Accessibility Tests so wichtig sind
Screenreader sind nicht nur das wichtigste Hilfsmittel für Blinde und stark sehbehinderte Menschen, sondern stehen auch exemplarisch für nicht-visuelle Benutzer-Agenten. Screenreader-Tests dürfen daher als eigentliche Lackmustests bei der Entwicklung barrierefreier Benutzeroberflächen betrachtet werden. Screenreader-konforme Websites erfüllen viele Anforderungen, die nicht nur für Blinde, sondern auch für viele andere Gruppen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen wichtig sind.
eInclusion
Wir verstehen den Begriff eInclusion ganz allgemein als Inklusion mithilfe digitaler Informations und Kommunikationstechnologien (IKT).
Die Nutzung von IKT, wie beispielsweise des Internets, wird heute für viele Menschen zu einem wesentlichen Bestandteil des wirtschaftlichen, bildungspolitischen und sozialen Lebens. Deshalb ist es wichtig, dass Websites von allen genutzt werden können, damit Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Informationen haben wie alle anderen.
Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.
Gustav Heinemann
Unsere Mission ist es, dass das Potenzial der digitalen Transformation für die Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen ausgeschöpft werden kann. Und je früher wir als Gesellschaft dies schaffen, desto besser für uns alle.
Das durch die digitale Transformation freigesetzte Potenzial ist riesig. Wir verfügen heute über die technologischen Möglichkeiten, dass sich blinde und stark sehbehinderte Menschen selbständig über das Weltgeschehen informieren, sprich Zeitung lesen, können, dass Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen in Echtzeit über weite Entfernungen kommunizieren können. Menschen mit motorischen oder Mobilitätseinschränkungen können Kontakte pflegen und ihre Erfahrungen teilen.
Leider bleiben die Chancen, welche die digitale Transformation für die Inklusion bereithält, bis heute ungenutzt. Nach wie vor sind digitale Angebote für die meisten Menschen mit Behinderungen nicht oder nur mühsam nutzbar. eServices wie Online-Shops, Mediatheken oder auch nur die meisten Online-Zeitungen, um nur einige wenige zu nennen, sind heute nach wie vor nicht barrierefrei.
Dabei sind es gerade die vielen Menschen mit besonderen Bedürfnissen, welche von digitalen Angeboten am Meisten profitieren könnten. Wie sollen Blinde oder Menschen mit motorischen Einschränkungen sonst selbständig und selbstbestimmt Einkäufe tätigen können, Fahrpläne konsultieren oder Bankgeschäfte tätigen?
Inklusion beginnt aber noch viel früher. Spätestens in der Schule. Deshalb ist es so wichtig, dass alle Menschen unabhängig von ihren Einschränkungen in der Schule dieselben Voraussetzungen haben wie ihre Mitschüler ohne Einschränkungen. Dazu gehören ganz zentral barrierefreie Lernmaterialien und Lehrmittel. Handle es sich um Lehrbücher oder um eLearning-Plattformen, um Präsentationstechniken, Handouts oder um Prüfungsblätter. Dasselbe gilt für die Zeit nach der Schule. Das Bedürfnis nach Bildung endet nicht mit obligatorischen Schulzeit.
Dieselben Anforderungen an barrierefreie IKT gelten auch für die Arbeitswelt. Auch hier haben Menschen mit Einschränkungen nur dann eine Chance, wenn die eingesetzten Informations- und Kommunikationsmittel, inklusive Softwaresysteme, barrierefrei sind. Sehr viel mehr Menschen als heute könnten in den Arbeitsprozess eingebunden werden, wenn bei der Entwicklung dieser Systeme die obengenannten Richtlinien berücksichtigt würden.
Inklusion meint immer gesellschaftliche Inklusion. Bildung und Teilnahme am Arbeitsmarkt sind da eine wichtige Voraussetzung. Menschen mit Behinderungen wollen aber auch politisch und kulturell an der Gesellschaft teilhaben und ihren Beitrag leisten.
Unsere Vision zeichnet eine Gesellschaft, in der der Gedanke der Inklusion so tief verankert ist, dass jegliche Erzeugnisse an Informationen immer auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufbereitet werden: elektronisch und barrierefrei.
Jedes Schulbuch, jeder Prüfungsbogen soll immer auch in barrierefreier elektronischer Form verfügbar sein. Jegliche Software, welche in der Arbeitswelt eingesetzt wird, soll von jederfrau benutzt werden können, unabhängig ihrer Einschränkungen. Jede Website soll von jedermann gelesen werden können.
Für Entwickler von Software, Websites oder mobilen Apps sind die Anforderungen an Barrierefreiheit so selbstverständlich wie die Anforderungen an gutes Design und an elektronische Sicherheit. Wenn wir erstmal so weit sind, gibt es für eInclusion keinerlei Mehrkosten mehr.
Deshalb erlauben wir uns an dieser Stelle an die soziale Verantwortung von Verlagen, Anbietern von Webangeboten, Bildungsstätten, im Speziellen Bildungseinrichtungen in den Bereichen IKT, Kommunikation und Informatik sowie an die Politik zu appellieren.
Helfen Sie uns unserer Vision eInclusion ein Stück näher zu kommen. Wir unterstützen Sie gerne nach Kräften auf Ihrem Weg für eine sozial verantwortliche digitale Transformation.